Vom Umgang mit nuklearen Altlasten

Vom Umgang mit nuklearen Altlasten 150 150 Eric Nussbaumer

Neun Nordostschweizer Kantone sind über die Axpo an den nuklearen Altlasten Beznau 1 und 2 beteiligt. Es ist Zeit, dass sie sich ihrer Altlasten annehmen. Oder die ganze Schweiz zahlt eines Tages für diese Altlast: So will es das Kernenergiegesetz.

Das AKW Beznau 1 ist vorläufig ausser Betrieb genommen. Die Aufsichtsbehörde will genauer wissen, ob dieses AKW überhaupt noch sicher ist. Obwohl man eigentlich das AKW „nachrüsten“ wollte, ist die Sache nicht geklärt: Ist das Alter von mehr als 40 Jahren des Kraftwerks gar nicht mehr geeignet um es für weitere Betriebsjahre nachzurüsten?

Die Produktionskosten von Beznau 1 +2 werden nicht publiziert. Niemand weiss, ob die Axpo drauflegt und wenn ja, wieviel? Die anhaltenden absolut tiefen Strompreise werden dazu führen, dass man mit nichtamortisierbaren Nachrüstungskosten in ein paar Jahren böse erwacht.
Für die Stilllegung und Entsorgung der Atomtechnologie muss die Axpo Geld in einen Fonds einzahlen. Der Bundesrat hat verfügt, dass mehr eingelegt werden muss. Die Betreiber von Atomkraftwerken wollen dieses Vorsorgeprinzip nicht akzeptieren und klagen vor Gericht gegen den Bundesrat. Es ist ein erster Versuch der „Geiselnahme“ gegen den Bundesrat, der im Gesamtinteresse verantwortlich vorausschaut. Eigentlich müssten die Betreiber rechtzeitig Geld zurücklegen. Sie wehren sich aber, weil der Bund sowieso eines Tages zahlen muss.

Das Kernenergiegesetz sagt, dass wenn ein AKW nicht genügend verdient und abliefert, die anderen AKW für dieses marode AKW Geld nachschiessen müssen. Und wenn auch diese nicht mehr zahlen können, dann zahlen Bund und Kantone. Was das heisst, ist auch klar: Die nuklearen Altlasten zahlen die Bürgerinnen und Bürger. Umso schlimmer erscheint das aktuelle Spiel der Betreiber, nicht genügend Geld zurücklegen zu wollen.

Die Frage ist daher berechtigt: Wann muss man Beznau 1 und 2 abschalten , damit die nukleare Altlast nicht immer grösser wird? Diese Frage muss endlich von den Kantonen geklärt werden, denn sie stehen in der Nachschusspflicht gemäss Kernenergiegesetz. Die Frage ist, ob sie bereits so vorausschauend handeln können, wie es der Bundesrat beim Stillegungs- und Entsorgungsfonds angemahnt hat. Und haben die Kantone schon verstanden, dass sich die Zeiten definitiv geändert haben? In einem Strommarkt-Umbruch mit absolut tiefen Strompreisen lassen sich Nachrüstungen von Alt-AKW’s nicht mehr amortisieren oder man könnte mehr und mehr versucht sein, Sicherheitsauflagen der Aufsichtsbehörde in Frage zu stellen.

Atomkraftwerke können nicht bestehen, die Grosswasserkraft leidet. Das ist die Realität, der man sich stellen muss. Die beste Förderung der Grosswasserkraft der Schweiz ist die Abschaltung von nukleare Altlasten. Nukleare Altlasten muss man im Gesamtinteresse des Landes verringern und nicht anwachsen lassen. Wir sollten daher alles daran setzen, dass der Bund und die Axpo mit ihren Trägerkantonen eine Vereinbarung abschliesst über die definitive Ausserbetriebnahme der Altreaktoren Beznau 1 + 2. Besser jetzt etwas für die Altlastenentsorgung zahlen, als ein ökonomisches Fass ohne Boden entstehen zu lassen.