Für den Schweizer Strommarkt – drei zielführende Massnahmen

Für den Schweizer Strommarkt – drei zielführende Massnahmen Eric Nussbaumer

Eigentlich müsste der Bundesrat schon lange die Gesetzesrevision zur weiteren wettbewerblichen Umgestaltung des Schweizer Strommarktes vorlegen. Doch Bundesrätin Leuthard zögert. Das Gesetzesprojekt hat ohne europapolitische Einbindung wenig Chance. Bindet man es europapolitisch ein – hat es auch keine Chance. So wird halt in unserem Land momentan keine Strommarkt- Politik gemacht.

Da aber um uns herum – eben in diesem Europa – die politischen Rahmenbedingungen gestaltet werden und eben nicht nur abgewartet wird, kommen wir dennoch ziemlich unter Druck. Ohne volle Strommarktöffnung braucht es drei einfache Massnahmen:

  1. Grosswasserkraft Portfolio Standard (GPS) in der Grundversorgung Die Grosswasserkraft ist unter Druck. Nicht wegen ein bisschen KEV in der Schweiz, sondern wegen dem europäischen Regulierungsrahmen. Die Antwort muss ein schweizerischer Grosswasserkraft Portfolio Standard für die Strom-Grundversorgung sein. Wer in der Grundversorgung (das heisst gesetzestechnisch „Wahlmodell abgesicherte Stromversorgung“) oder heute als Stromkunde ohne freie Lieferantenwahl Strom bezieht, hat einen fixen Anteil von 20% Schweizer Grosswasserkraft in seinem Strombezug drin. Solche Regulierungsansätze sind in den USA weit verbreitet und sind eine einfache Regulierung für den Schweizer Strommarkt und die heimische Produktion. Die bestehende Schweizer Wasserkraft könnte aufatmen
  2. Neue erneuerbare Kraftwerkskapazitäten brauchen eine Einspeiseprämie Wer zu den bestehenden Kraftwerken, neue Erzeugungskapazitäten aufbauen will, muss einen verlässlichen Investitionsrahmen schaffen. Der Schweiz ist das auch nach bald 20 jährigem Energiegesetz noch nicht gelungen. Wir haben es zwar geschafft, dass die Leute signalisieren, dass sie bauen möchten. Aber – sie landen alle auf einer Warteliste, weil wir politisch kein Geld für neue Erzeugungskapazitäten bereitstellen wollen. Doch Hoffnung besteht. Wir sind nicht mehr weit davon entfernt, wenn im ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 die Kostenumlage für die Einspeiseprämie (KEV) auf 2.3 Rappen/ Kilowattstunde erhöht wird. Dann wird auch die Produktion aus alten Atomkraftwerken problemlos ersetzt. Für neue Wasserkraftwerke kann die Einspeiseprämie auch als Einmalvergütung ausgestaltet sein.
  3. Atomkraftwerke werden in ein Abschaltprogramm überführt Die Atomkraftwerke sind wie die unversteuerten Vermögen in der Fiskalpolitik. Man muss das Übel sichtbar machen und gleichzeitig will man nicht, dass alles nur noch vor den Gerichten verhandelt wird. Die Atommeiler werden auf ihrer unbefristeten Betriebsbewilligung beharren. Was unsere Vorfahren da gewährt haben, kann man nicht mit Hoffen beenden. Es braucht ein konkretes Abschaltprogramm für alte Atomkraftwerke. Atomkraftwerke, welche vor dem Ende der sicherheitstechnischen Lebensdauer abschalten (also vor dem 50. Betriebsjahr!) und dies vor Ende 2018 festlegen, erhalten eine Entschädigung. Die Gegner einer solchen Abschaltprämie meinen, dass Atomkraftwerke dies nicht verdient hätten. Finde ich auch. Aber wer politisch ernsthaft den Atomausstieg anstreben will, muss diesen Weg beschreiten. Denn zahlen müssen wir so oder so. Nur – ohne verbindliches Abschaltprogramm bürden wir unserem Land und unseren Nachkommen noch mehr Lasten und Risiken auf. Das ist weder intelligent noch führt es zu einer sauberen und risikoarmen Stromversorgung.

Drei einfache Massnahmen. Die ständerätliche Energiekommission wird nach der Sommerpause die letzten Entscheide zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 fällen. Diese drei Massnahmen braucht es und die saubere Stromversorgung der Schweiz hebt ab.