Wir haben unser selbstgenutztes Wohnhaus in den Neunziger Jahren gekauft. Die hohen Zinskosten über 6% konnten wir bei einem extrem tiefen Eigenmietwert bei der Steuerermittlung in Abzug bringen. Steuerlich waren wir damals vom Mietenden zu Hauseigentümern geworden. Und ehrlich gesagt, steuerlich, war das auch bei hohen Hypothekarzinsen eine ökonomische Besserstellung. So ist es geblieben. Hauseigentümer sind in der Schweiz seit jeher steuerlich besser gestellt, als Mieterinnen und Mieter. Ändert sich das nun mit der Eigenmietvorlage?
Nein es ändert sich nicht. Mieterinnen und Mieter werden mit dieser Vorlage nicht bessergestellt. Die Ungerechtigkeit zwischen den Menschen die genügend Eigenkapital haben für den Hauskauf und den Menschen, welche die Eigenmittel nicht aufbringen können, bleibt bestehen. Es ist noch schlimmer. Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes werden insbesondere die reichsten Hauseigentümer besser gestellt. Die Folge dieser Politik sind Steuerausfälle. Der Bund hat ermittelt, dass rund zwei Milliarden Steuerausfälle resultieren, wenn wir den Eigenmietwert abschaffen. Was das in finanziell angespannten Zeiten für das Gemeinwesen heissen wird, können Sie sich gut vorstellen. Die steuerlich besser gestellten Hauseigentümer bekommen ein neues Steuergeschenk, während die Allgemeinheit an anderen wichtigen staatlichen Leistungen sparen muss.
Wie so oft ist die Gerechtigkeitsfrage in der Politik gut versteckt. Man merkt es nicht auf den ersten Blick und schüttelt den Kopf über einen steuerlichen Begriff wie «Eigenmietwert». Aber die Tatsache ist anders. In der historisch einzigartigen Tiefzinsphase der letzten Jahre haben die Wohneigentümer ihre Wohnkosten erheblich reduziert. Für die Mietenden haben sich aber die Mietkosten in den letzten 20 Jahren weiter erhöht. Es gibt gerechtigkeitspolitisch keinen Grund, den Wohneigentümern eine weitere Bevorteilung zu gewähren.