Im Aussenpolitischen Bericht 2019 fabuliert der Bundesrat bereits über die «negativen Konsequenzen des Ausbleibens eines InstA». Das ist wieder eine solche Kommunikationspanne, die im Europadossier bereits eine Art Tradition geworden ist. Das «Ausbleiben des InstA» wird in der bundesrätlichen Kommunikation fast schon als göttliche, unbeeinflussbare Entwicklung positioniert.
In Tat und Wahrheit wäre aber das «Ausbleiben des InstA» die Folge eines politischen Entscheides. Welche Varianten sind dabei denkbar? Heute sagt der Bundesrat bei jeder Gelegenheit, dass die Zukunftsfähigkeit des Bilateralen Weges direkt mit dem Abschluss eines InstA zusammenhängt. Bleibt das InstA aus, dann kommt auch der Bilaterale Weg an sein Ende. Es wäre also der Bundesrat, der sich nicht in die Lage versetzt sähe, ein fertig verhandeltes InstA zu unterzeichnen. Er müsste öffentlich mitteilen, dass die Unterzeichnung des InstA eine schlechtere Lösung ist als kein InstA. Das InstA bliebe als Folge eines Bundesratsentscheides aus. Das ist Variante 1 der politischen Entscheidung.
Die zweite Variante liegt beim Parlament. Nehmen wir an, die Bundesversammlung würde ein vom Bundesrat unterzeichnetes InstA nicht zur Paraphierung freigeben. Die geführten Verhandlungen und das Verhandlungsergebnis würden nicht weiterverfolgt werden. Die Bundesversammlung würde damit ebenfalls deutlich machen, dass es keine Fortsetzung und Konsolidierung der bilateralen Verträge braucht. Ob die Bundesversammlung diese Last der Entscheidung tragen will, wage ich heute zu bezweifeln.
Und die dritte Variante ist das Ausbleiben des InstA nach einer Referendumsabstimmung. Dann hätte das Stimmvolk entschieden, dass es den Bilateralen Weg im ausgehandelten Rahmen eines Rahmenabkommens mit der EU nicht weiterentwickeln will.
Das «Ausbleiben des InstA» ist immer eine politische Entscheidung. Auch wenn man sich in den Verhandlungsdelegationen zwischen der EU und der Schweiz nicht einigt, ist das eine politische Entscheidung. Die Hoffnung des Bundesrates, mit dieser Formulierung der EU den schwarzen Peter zuschieben zu können – weil man sich nicht einigen konnte – verkennt die Tatsache, welches massgeschneiderte Vertragswerk das InstA darstellt. Wenn das «Ausbleiben dieses Vertragswerkes» in der Aussenpolitischen Strategie des Bundesrates Raum gewinnt, dann ist das strategisch ziellos und passt überhaupt nicht zur bisherigen Kommunikation zu diesem Vertragswerk. Nichts desto trotz, würde das Ende des Bilateralen Weges die Türen für eine neue Debatte zur EWR-Mitgliedschaft oder zur EU-Mitgliedschaft eröffnen. Vielleicht wäre das dann die Debatte, die unser Land braucht. Und das wäre dann wirklich ein Geschenk des Himmels.