Nein zur Selbstbestimmungsinitiative

Nein zur Selbstbestimmungsinitiative 150 150 Eric Nussbaumer

Rede von Eric Nussbaumer im Nationalrat vom 6. Juni 2018

Es stimmt – Völkerrecht und Landesrecht sind nicht immer konfliktfrei. Es kann durchaus der Fall eintreten, dass sich der nationale Gesetzgeber mit einer völkerrechtlich eingegangenen Verpflichtung schwer tut. Dies aber ist gar nicht weiter problematisch. Denn in aller Regel, sind völkerrechtliche Verpflichtungen nachvollziehbar und in längeren Prozessen entstanden. Entscheidend bleibt, wie wir uns als Gesetzgeber gegenüber einer internationalen Verpflichtung im Grundsatz aufstellen: Stellen wir uns ernsthaft und pragmatisch der uns gestellten Umsetzungsproblematik? Oder weichen wir aus und beharren in unverrückbaren Überzeugungen. Noch schlimmer ist, wenn wir simplifizieren und uns den völkerrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes verweigern. Wer sich verweigert, findet nie eine Balance zwischen Völkerrecht und Landesrecht.

Simplifizierungen sind nicht hilfreich

Diese Initiative ist eine Simplifizierzungsinitiative in dem sie abschätzig von fremden Richtern redet und die Umsetzungsproblematik zwischen Völkerrecht und Landesrecht holzschnittartig aber nicht mehr sachgerecht und pragmatisch lösen will. „Hier bestimmen wir“ rufen die Initianten von der SVP in jeden Saal. Selbstbestimmt heisst ihre Losung. Sie meinen damit die nationalstaatliche Überhöhung in einer vernetzten Welt. Ihre Initiative erinnert mich an kleine Kinder, die im Kinderzimmer mit grossem Lärm alleine bestimmen wollen, aber trotzdem immer wieder feststellen müssen, dass das Zimmer Teil einer Wohnung, Teil eines grösseren Zusammenlebens ist. Im Kinderzimmer selbstbestimmt aufzutreten genügt nicht, um das Leben mit der ganzen Familie zu meistern.

Lassen Sie mich drei Argumente der Initiative widerlegen:

Souveränität entsteht nicht durch laute Selbstdeklaration
Die Initianten postulieren, dass die Initiative die Souveränität des Volkes, der direkten Demokratie stärke. Dies soll dadurch geschehen, dass sie eben in der Verfassung festschreibe, dass das Landesrecht immer vorgehe. Dieses Souveränitätsverständnis ist einseitig und sehr simplifizierend. Souveränität entsteht nicht, indem man laut sagt „ Ich bin der Herr im Haus“. Souveränität entsteht nicht durch die Proklamation. Andauernde Souveränität ist immer anerkannte Souveränität. Souverän ist, wer von den anderen Ländern als souverän anerkannt wird. Darum stärkt diese Initiative die Schweizer Souveränität nicht. Sie ist eine selbtstherrliche Behauptung, mehr nicht. Kein Land wird wegen einer Behauptung sagen, die Schweiz ist jetzt wieder souveräner.

Das Volk wir nicht entmachtet
Die Initiative postuliert versteckt, dass internationale Vereinbarungen die Entscheidung in der direkten Demokratie verunmögliche. Das Volk, die Kantone, die Gemeinden würden durch völkerrechtliche Vereinbarungen entmachtet. Das ist falsch. Unsere Bundesverfassung hat für völkerrechtliche Vereinbarungen klare direktdemokratische Regeln aufgestellt. Wenn ein völkerrechtlicher Vertrag die gleiche Wirkung wie ein Bundesgesetz entfaltet, dann ist auch der völkerrechtliche Vertrag dem Referendum zu unterstellen. Wenn völkerrechtliche Verträge genau gleich behandelt werden wie Bundesgesetze, dann wird das Volk nicht entmachtet. Es hat die gleiche Macht, ob es nun ein Bundesgesetz betrifft oder ob es eine internationale Vertragsbindung eingeht. Auch hier erkennt man, die Initiative simplifiziert extrem, denn was sie marketingmässig vorgibt, die Entmachtung der direktdemokratischen Instrumente, entspricht nicht unseren verfassungsmässigen Bestimmungen.

Menschenrechte sind nicht selbstverständlich
Die Initiative trägt nichts zur Souveränität bei, die Initiative stärkt auch nicht die Volksrechte bei internationalen Verträgen und drittens, die Initiative schützt auch nicht die Menschenrechte. Vielmehr greift sie mit einer seltsamen Bestimmung die Rechtmässigkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention für unser Land an. Sie tut dies, weil der EGMR nicht immer alles so entschieden hat, wie die Initianten das wollten. Aber muss man eine eingegangene Verpflichtung gerade kündigen wollen, weil das eine oder andere Gerichtsurteil nicht dem eigenen Geschmack entspricht. Wer die Menschenrechte wirklich erhalten und schützen will, muss die internationale Konvention nicht angreifen und mit Kündigung drohen. Wer Grundrechte verteidigen will, lehnt diese Initiative ab und engagiert sich in den internationalen Gremien.

Es stimmt nicht, was die Initiative mit ihrer Kampagne uns weiss machen will: Die Initiative stärkt die direkte Demokratie und die Souveränität nicht. Die Initiative bringt keine verloren gemeinte Freiheit zurück. Die Initiative stärkt unsere Unabhängigkeit keineswegs. Die Initiative befreit uns nicht von fremden Richtern, weil es diese nicht gibt. Die Initiative ist auch kein gutes Mittel gegen die SVP-Angst vor Knechtschaft und Unterwerfung. Und: Die Initiative verbessert die Lebenssituation der Menschen in unserem Land in keiner Art und Weise. Ich empfehle Ihnen die Ablehnung dieser vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung.