Frohe Ostertage in einer (vielleicht) pluralen Gesellschaft

Frohe Ostertage in einer (vielleicht) pluralen Gesellschaft 150 150 Eric Nussbaumer

Ich habe vor meinen Oster-Ferien einige bisherige Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den Finanzhilfen im Rahmen der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit gelesen und versucht zu verstehen, was das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bei seinem Ermessensspielraum für die Ablehnung der Finanzhilfen an schweizweit tätige kirchliche Jugendgruppen für belastbare Kriterien anwendet. Kurz: Ich kann es (noch) nicht erfassen.

Aber ich habe (leider) den Eindruck gewonnen, dass das BSV mit der religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft etwas überfordert ist. Was mich (auch) besorgt, ist dieses Schubladisieren des Andersdenkenden, dieses generalisierende, ja „bannhafte“ (sie sind primär missionarisch) beiseite schieben von einzelnen kirchennahen Kinder- und Jugendorganisationen.

Ich stimme zu, dass dieser weltanschauliche Pluralismus in unseren Gesellschaften eine anstrengende Herausforderung darstellt – für die Gesellschaft insgesamt. Für die Religiösen wie die Religionslosen wahrscheinlich gleichermassen. Und auch für ein Bundesamt.

Ich hatte durchaus im Geiste der Toleranz und der bisherigen guten Erfahrung mit dem Jugendförderungsgesetz damals als Nationalrat dem neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) zugestimmt. Konnte ich ahnen, dass daraus im BSV ein Vollzugswerk gegen einzelne kirchliche Jugendorganisationen gezimmert würde? Konnte ich ahnen, dass der weltanschauliche Pluralismus auch in unserem Land so rasch unter die Räder kommt?

Dennoch: Frohe Ostertage!

PS: Falls das BSV das nicht weiss: Ja, ich bin Mitglied der Evangelisch-methodistischen Kirche (EMK);  ich war früher J+ S Leiter und unsere Jungschararbeit war immer Teil der pluralen kirchlichen Jungendarbeit der Schweiz. Die EMK gehört seit rund 150 Jahren zur Schweizerischen Kirchenlandschaft.