Kontingentsflüchtlinge brauchen private Patenschaften

Kontingentsflüchtlinge brauchen private Patenschaften 150 150 Eric Nussbaumer

zuerst erschienen im eSPress vom 15.12.2016

Was mich immer mehr beschäftigt, ist die sich mehr und mehr etablierende Spaltung zwischen staatlichem Handeln und zivilgesellschaftlichem Engagement. Auch bei der humanitären Hilfe für Kontingentsflüchtlinge. Letzte Woche hat der Bundesrat entschieden, weitere 2000 Kriegsflüchtlinge aus Syrien in der Schweiz aufzunehmen. Die Gesamtzahl der im staatlichen Programm aufgenommenen Personen steigt damit bis 2018 auf 5000 Personen. Gut. Ein wichtiger Beitrag. Ein guter staatlicher Beitrag. Unser Land braucht jetzt für Kontingentsflüchtlinge ergänzend die private Flüchtlingspatenschaft.

Kontingentsflüchtlinge sind die richtige humanitäre Antwort auf die grosse Zahl von flüchtenden Menschen, die nicht mehr in ihr Land zurückkehren können. Als der Bundesrat vor drei Jahren die ersten Kontingentsflüchtlinge seit dem Kosovokrieg aus der Krisenregion in Syrien aufnahm, wurde auch der Prozess beschrieben: Kontingentsflüchtlinge durchlaufen kein volles Asylverfahren, sie werden bereits durch das UNHCR vor Ort als Flüchtlinge anerkannt. In der Schweiz angekommen, übernehmen die Kantone – der Staat – eine wichtige Rolle zur gelingenden Integration. Jedem Kontingentsflüchtling wird ein staatlicher Coach zur Seite gestellt, damit die Integration möglichst gut gelingt. Die letzte Phase des Einlebens findet in der zukünftigen Wohngemeinde des Flüchtlings- oder der Flüchtlingsfamilie statt – auch hier mit staatlicher Begleitung.

Das private Engagement stärken Die Neuansiedlung ist primär eine Integrationsherausforderung. Ob diese gelingt, hängt auch davon ab, ob sich Menschen vor Ort engagieren und zu natürlichen „Coaches“ der neu Angekommenen werden. Es geht um das Ankommen in der Schweizerischen Gesellschaft. Das hat die kanadische Regierung früh erkannt und bei den Kontingentsflüchtlingen auch ein Programm für die private Patenschaft geschaffen. Der Staat ermöglicht konkretes privates Engagement. Private Gruppen aus Hilfsorganisationen oder Kirchgemeinden übernehmen, unter der entsprechenden Qualitätsaufsicht, in den letzten zwei Phasen des Integrationsprogramms eine grössere Verantwortung. Sie sorgen für eine private finanzielle Unterstützung, sie unterstützen konkret bei der Alltagsbewältigung in Schule, Arbeit, bei Behörden sowie bei der sozialen Integration und bei der Sprachbildung.

Bundesrat kann ein privates Patenschaftsprogramm für Flüchtlinge ermöglichen

Die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen ist Sache des Bundesrates. Er braucht in seinem Handeln die Unterstützung der Kantone und Gemeinden. Aber er braucht am Schluss vor allem die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Denn die Integration ist kein technischer Prozess ohne Menschen und ohne gesellschaftliche Fragestellungen vor Ort. Im Hinblick auf eine Weiterführung und Institutionalisierung einer schweizerischen Aufnahmepraxis sollte der Bundesrat auch die Best Practices anderer Länder auswerten. Kanada kann dazu Vorbild sein. Der kanadische Staat hat 24‘000 Personen in sein Resettlement Programm aufgenommen. Mit dem Angebot eines strukturierten und anerkannten privaten Patenschaftsprogramms für Kontingentsflüchtlinge konnten zusätzlich 13‘000 Kriegsflüchtlinge in Kanada eine neue Heimat finden. Es ist offensichtlich: Ein schweizweites privates Patenschaftsprogramm für anerkannte Kontingentsflüchtlinge ergänzt das staatliche Handeln auf eindrückliche Weise. Wir sollten dieses konkrete humanitäre Handeln für die Zivilgesellschaft auch in unserem Land ermöglichen.