Mei-Mei Bundesrat – nimm Dich in Acht

Mei-Mei Bundesrat – nimm Dich in Acht 150 150 Eric Nussbaumer

„Mei-Mei“, so lautet im Schweizer Dialekt eine kindliche Warnung. Oder wie es im Schweizerischen Idiotikon heisst, dieses verdoppelte mei-mei wolle in einer unvollständigen Art ausdrücken, dass es dir schlecht gehen werde, wenn du Das und Das tust. Es ist vielleicht nicht von ungefähr, dass dieses mei-mei auch ganz gut zur Umsetzungsfrist bei der MEI (Masseneinwanderungsinititiative) passt. Aus der dreijährigen Umsetzungsfrist bei der MEI – und auch andernorts – wird inzwischen ein mei-mei an Parlament und Bundesrat.

In der Bundesverfassung heisst es, nach Annahme der neuen MEI-Verfassungsbestimmung über die Steuerung der Zuwanderung müssen bestehende völkerrechtliche Verträge innert 3 Jahren neu verhandelt und angepasst werden. Nun, dies hat der Bundesrat versucht. Eine Neuverhandlung des völkerrechtlichen Vertrages mit der EU – das Abkommen über die Personenfreizügigkeit – war nicht möglich. Wer nicht bis in Verhandlungen vordringen kann, der kann auch nicht anpassen. Es ist Zeit, wenn das endlich vom Bundesrat deutlich gesagt wird: Das völkerrechtliche Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) kann heute nicht verhandelt werden und daher kann es auch nicht angepasst werden. Darum muss das Parlament bei der Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung einen anderen gangbaren Weg suchen ohne Neuverhandlung des FZA und ohne Anpassung des FZA. Ich erinnere mich. Der Bundesrat hat vor der Abstimmung immer gesagt: Mei-Mei, ein Ja wird uns grösste Schwierigkeiten bringen. Er hatte Recht. Aber jetzt muss man die Sache lösen.

Die zweite Fristigkeit der Verfassungsbestimmung betrifft die Ausführungsgesetzgebung. Auch diese muss innert drei Jahren in Kraft stehen, sonst muss der Bundesrat vorübergehende Regelungen auf dem Verordnungsweg erlassen. Die grosse Frage ist aber, was haben solche Fristen eigentlich für eine rechtliche Bindung. Dazu kurz ein Blick in die Energiepolitik.

Im Stromversorgungsgesetz hat die Bundesversammlung (ohne Referendumsabstimmung) gesetzlich festgelegt, dass 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (das war am 15. Juli 2007, also vor 9 Jahren!!) ein neuer Bundesbeschluss über die In- und Ausserkraftsetzung einzelner Gesetzesparagrafen folgen muss. Klare Fristen. Klar abgemacht, klar beschlossen. Niemand hält sich daran. Weder Bundesrat noch Parlament halten sich an die Frist im Gesetz.

Mei-mei bezogen auf Fristen in Gesetzen und in der Bundesverfassung heisst darum, dass Bundesrat und Parlament endlich eine klare Handlungsstrategie in Sachen Fristen erarbeiten muss. Für mich ist klar, wenn eine Frist nicht eingehalten werden kann, dann muss sie verlängert oder gestrichen werden oder im Falle der MEI muss eine bundesrätliche Übergangsverordnung her. Dass aber wiederum wäre ein Beweis für das Nichtfunktionieren des Bundesparlaments. Daher werde ich alles daran setzen, dass fristgerecht eine Umsetzungsgesetzgebung zur MEI entsteht. Und was bei der MEI gilt, gilt für mich auch bei beschlossenen Gesetzesartikeln.
Darum: „Mei-mei Bundesrat, nimm Dich bei der MEI in Acht.  Wie Du bei Artikel 34 im Stromversorgungsgesetz die Frist nicht einhältst, macht Dich (leider)bei der Umsetzung der MEI  bereits zum unglaubwürdigen Taktgeber.