Die Atom-Kaskade oder das vergiftete Volksvermögen

Die Atom-Kaskade oder das vergiftete Volksvermögen 150 150 Eric Nussbaumer

Wer haftet wann für unsere Atomkraftwerke? Diese Frage beschäftigt Politik und Oeffentlichkeit. Die Kaskade beginnt bei den grossen selbständigen Atomkraftwerken Leibstadt und Gösgen. Sie werden auch als Volksvermögen dargestellt. Es ist Volksvermögen mit Gift- und Altlasten sondergleichen.

  1. Leibstadt und Gösgen sind selbständige Gesellschaften im Rahmen des Aktienrechts.
  2. Wenn sie mit ihrem Stromverkauf die Gestehungskosten decken können, dann bleibt die Kernkraftwerk-Rechnung im Lot. Eine Gewinnausschüttung ist dabei natürlich eingerechnet.
  3. Das Konzept „Partnerwerk“ heisst, die Beteiligten an den Kernkraftwerken übernehmen den Strom aus den Kernkraftwerken und erstatten die Jahreskosten.
  4. Die erste Stufe der Atomkaskade trifft also die Beteiligten. Sie müssen den Strom über dem aktuellen Marktpreis übernehmen und vielleicht zu tieferen Preisen weiterverkaufen. Die Beteiligten tragen die Mehrkosten, wenn sie den AKW-Strom zu tieferen Preisen verkaufen müssen.
  5. Für die Atomkraftwerke wird es leicht ungemütlich, wenn die Beteiligten ins Wanken kommen und die Verluste nicht mehr tragen können, also selber nicht mehr zahlungsfähig sein sollten: Das ist die Stufe 2 der Atomkaskade.
  6. Diese Stufe 2 läuft aktuell in der Schweiz ab. Bei Alpiq ist innert wenigen Jahren das Eigenkapital wegen Marktverwerfungen, Wertberichtigungen und übernommenen Verlusten von 8 Mia. Franken auf knapp 4 Mia. Franken geschrumpft. Alpiq legt drauf, Jahr für Jahr.
  7. Atomkraftwerke lassen sich nicht veräussern. Niemand kauft Atommeiler im Partnerkonzept, denn man kauft sich bei diesen Marktpreisen zusätzliche Verluste ein.
  8. Es bleibt somit, was Alpiq anstrebt: Sie verkaufen Wasserkraftwerkanteile, damit man die Verluste der Atomkraftwerke weiter decken kann, weil man sie decken muss.
  9. Wenn es nicht gelingt, dann kommt irgendwann die Atomkaskade Stufe 3: Alpiq kann die Verluste nicht mehr decken. Dann können die Beteiligten der Alpiq Geld einschiessen oder die Alpiq meldet Konkurs an. Meine These: Niemand wird Geld einschiessen, um Verluste von AKW’s decken zu können.
  10. Dann wird es auch für die Kernkraftwerke ganz schwer ungemütlich , weil die Werthaltigkeit der Aktiven in Gösgen und Leibstadt nicht mehr gesichert sind: Einzelne Aktionäre werden ihre Jahreskosten nicht mehr tragen können. Das Partnerkonzept wird in diesem Moment zur „warmen Luft“.
  11. Es startet die Stufe 4: Entweder kann Alpiq (nachdem niemand Geld einschiessen wollte) ihre Nuklearbeteiligungen veräussern und Dritte tragen zukünftig die Jahreskosten oder sie werden in einer neuen Gesellschaft „aufgefangen“. Auffangen für den AKW-Weiterbetrieb ist Sache der anderen Gesellschafter. Ein Unternehmenskonzept für das Sterben des nuklearen „Volksvermögens“ ist Sache der Kantone und des Bundes. „Atomkraft hat keine Zukunft“ würde ich als Präambel in die Gründungsakten einer Abwicklungsgesellschaft schreiben. Die Verpflichtungen der Abwicklungsgesellschaft sind dann die giftigen und teuren Altlasten der Atomkraftwerke. Das Volksvermögen ist ein Schuldenberg.