Schweiz-EU: Keine neuen Wirtschaftsabkommen mehr

Schweiz-EU: Keine neuen Wirtschaftsabkommen mehr 150 150 Eric Nussbaumer

Wer auch immer über die „Rettung des Bilateralen Weges“ spricht, weiss ganz genau, dass die Schweiz keine neuen Wirtschaftsabkommen mehr abschliessen kann, wenn sie das bilaterale Vertragswerk nicht in ein dynamisiertes EU-Schweiz-Rahmenabkommen giesst. Das ist aber nicht vor 2017 möglich. Was sind die nächsten Schritte?

Erster Schritt: Verhandlung FZA
Der Bundesrat versucht zurzeit über das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zu verhandeln. Im Kern, wird es hier kaum eine neue Lösung geben. Das FZA ist ein Vertragswerk mit 28 Mitgliedsstaaten der EU. Da gibt es keine einseitige Sonderbehandlung. Die Personenfreizügigkeit (also Menschen, die in der Schweiz eine Arbeit bekommen, können auch in der Schweiz leben – und umgekehrt die Schweizer in allen 28 EU-Staaten) ist im Kern nicht verhandelbar. Wie kommt’s raus? Im September dieses Jahres wird im EU-Parlament ein Entschliessungsantrag vorgelegt. Dann haben sich alle positioniert: Die EU-Kommission, der Rat und das EU-Parlament. Was bis dann verhandelt ist, wissen die Götter, aber der Grundpfeiler „volle Freizügigkeit“ wird stehen bleiben. Der Bundesrat wird dann in die Phase „Verhandlungsergebnis präsentieren“ übergehen müssen.

Zweiter Schritt: Umsetzungsgesetzgebung zu BV 121a
Mit dem Verhandlungsergebnis wird auch die bereinigte Botschaft zur Umsetzungsgesetzgebung betreffend dem neuen Verfassungsartikel 121a im Bundesrat verabschiedet. Es wird ohne EU-Kontingente sein, die Steuerung der Arbeitnehmerfreizügigkeit wird im gesamtwirtschaftlichen Interesse erfolgen. Das Parlament hat dann zu entscheiden, ob die Frage der Freizügigkeit mit Kroatien gleichzeitig gelöst werden soll. Kroatien ist das einzige EU-Land, welches noch keine volle Arbeitnehmerfreizügigkeit mit der Schweiz kennt. Die Beratungen im Parlament enden ziemlich sicher in einer Referendums-Volksabstimmung.

Dritter Schritt: Volksabstimmung zur Sicherung des Bilateralen Weges im 2016
Mein Termin für die Volksabstimmung ist im November 2016. Es wird die grosse Abstimmung über die Frage sein, ob die Schweiz den Bilateralen Weg sichern will, oder ob sie ihn verwirft. Wichtig: Es geht nur um die Sciherung des Erreichten. Die Zukunft des Bilateralen Weges ist das noch nicht. Wir sind dann wieder an der Frage: Wollen wir neue Wirtschaftsabkommen? Zum Beispiel ein Stromabkommen.

Vierter Schritt: EU-Schweiz-Rahmenabkommen im 2017
Ich bin zuversichtlich, dass wir Ende 2016 eine deutliche Mehrheit für die Sicherung des Bilateralen Weges gewinnen können. Dann geht es an die Zukunftslösung. Zusammen mit Grossbritannien (Cameron Abstimmung über GB-EU)werden wir in der Schweiz auch im 2017/18 entscheiden müssen, wie wir die Zukunft mit der EU gestalten wollen: Schaffen wir ein institutionalisiertes Rahmenabkommen Schweiz-EU? Das wäre eine mögliche Zukunftslösung. Die demokratische Mitwirkung in der europäischen Zukunft wäre zwar faktisch ausgeschlossen (und auch der Bau einer sozialeren EU würde ohne uns stattfinden), aber Wirtschaftsabkommen könnten wieder möglich werden. Die Schweiz würde sich an ihre Zusage halten, dass sie ein zukunftsfähiges Bilaterales Vertragswerk will.