Wasserkraftstrom ganz normal zahlen – über die Stromrechnung

Wasserkraftstrom ganz normal zahlen – über die Stromrechnung Eric Nussbaumer

Die Wasserkraftwerke der Schweiz stehen zu 80% im öffentlichen Eigentum der Kantone und Städte. Der grösste Teil des Wasserkraftpotentials ist in unserem Land erschlossen. Es gibt noch ein beschränktes Ausbaupotential. Wer hier investieren will, braucht verlässliche Investitionsbedingungen, aber keine staatlichen Subvention . Der  Ausbau der Wasserkraft muss daher nicht mit Zinsverbilligungen aus eidgenössischen Steuergeldern gefördert  oder erzwungen werden. Staatsubventionen haben im Strommarkt nichts zu suchen. Wer diese Anlagen bauen will, muss die vollen Kosten auf den Energiepreis umlegen können: Das ist die entscheidende Regulierung. Diese Möglichkeit muss allen Erneuerbaren Energien gewährt werden. Die Kosten der neuen Stromproduktion aus Wasserkraft sind wie bei der neuen Solarenergieproduktion den Stromkonsumenten mit der Stromrechnung in Rechnung zu stellen. Einheimische und saubere Stromproduktion hat ihren Preis, die Bezahlung eines kostendeckenden Preises durch alle Konsumenten ist der ordnungs- und energiepolitisch richtige Ansatz.