Das Geschwätz von der KEV-Subvention

Das Geschwätz von der KEV-Subvention Eric Nussbaumer

Neue EnergieInzwischen haben es mir schon alle möglichen Personen an den Kopf geworfen: „KEV-Subvention“. Manchmal wende ich mich ab und denke, er oder sie versteht es nicht besser. Da aber in letzter Zeit auch hochintelligente Leute, sogar Bundesräte, Bundesamt für Energie-Vertreter und auch Umweltschützer immer wieder von der KEV-Subvention reden, muss es jetzt etwas grundsätzlicher dargelegt werden.

Eine Subvention ist eine vom Staat bezahlte Leistungserbringung. Eine Subvention belastet in Schweizerfranken die Bundeskasse. In der Schweiz kann man auf der Subventionsdatenbank nachschauen, welche Leistungserbringung vom Staat bezahlt – bzw. subventioniert wird. Es sind 375 Subventionen mit einer Jahressumme von etwa 30 Milliarden Franken. Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Stromproduzenten findet sich da nicht, weil sie mit keinem Franken den Staat belastet.
http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/finanzpolitik_grundlagen/subv_subvueberpruefung.php

Was ist die Kostendeckende Einspeisevergütung?

Die kostendeckende Einspeisevergütung ist ohne Zweifel ein staatlicher Eingriff in den Markt. Es ist eine Regulierung, genauer eine Preisregulierung. Das ist nichts Aussergewöhnliches und wird in vielen Bereichen gemacht, wo die Marktkräfte nicht ausgeglichen sind oder wo die Marktprozesse ungenügend funktionieren. Auch setzen wir staatliche Regulierungen ein, wenn es noch andere gesellschaftliche Ziele zu erreichen gibt, welche die Marktkräfte alleine nicht erreichen können. Das beste Beispiel ist der Arzneimittelmarkt. Die Medikamentenpreise unterliegen einer Preisregulierung, weil eben auch die sozialpolitische (bezahlbare Medikamente, unabhängig von Alter, Geschlecht) und gesundheitspolitische Ziele (genügend und die richtigen Medikamente) erreicht werden müssen. Der unregulierte Markt würde sich für die Gemeinwohl-Ziele einen Deut interessieren. Wer käme auf die Idee zu sagen, der Arzneimittelmarkt sei ein subventionierter Markt, weil er durch staatliche Eingriffe gelenkt wird? Niemand.

Gleiches gilt für den Elektrizitätsmarkt. Die Kostendeckende Einspeisevergütung ist eiKEV 311213n staatlicher Eingriff in einen Markt. Die damit verbundenen Ziele sind vielfältig: Es sollen rasch mehr erneuerbare Energien genutzt werden, neue Kraftwerke gebaut werden. Es sollen zudem nicht faire Marktbeherrschungen (zentrale gegen dezentrale Produktion) ausgeglichen werden, usw. Der richtige staatliche Eingriff ist eine Preisregulierung, er ist wirksamer als der Eingriff über eine Quotenregulierung (Menge): Wer Strom produziert aus erneuerbaren Quellen untersteht einem regulierten Mindestpreis. Das ist alles. Keine Subvention, keinen Staatsfranken. Die Stromkonsumenten zahlen die erbrachte Leistung, nämlich produzierte Kilowattstunden.

 

Liegt ein Regulierungsversagen vor?

Jede Regeulierung steht auch in der Gefahr, dass sie ein Regulierungsversagen in sich trägt. Das ist ohne Zweifel. Darum soll man auch darüber diskutieren und klären, ob die Preisregulierung richtig angesetzt ist, oder ob sie zu unbefriedigenden Anreizen führt. Mögliche Fragen sind denn auch:

– Braucht es die KEV-Preisregulierung als staatlicher Eingriff in der Schweizer Energiewende?

– Führen die Preisregulierungen nicht zu hohen Gewinnen bei Privaten?

– Wie beurteilen wir die Wirkung der Mindestpreisregulierung?

– Was müsste verbessert werden, damit der Staatseingriff kein ineffizientes Regulierungsversagen darstellt (z.B. zu viel Erneuerbare im Netz, Netzinstabilität, Produktion zu „rechten“ Zeit), usw.

Lenkungsabgaben sind ein Eingriff gegen das Marktversagen

Die KEV ist eine Regulierung – eine Preisregulierung – aber keine Subvention. Genauso ist auch die Lenkungsabgabe eine Regulierungseingriff wegen Marktversagen oder weil übergeordnete Ziele erreicht werden sollen (Senkung des Stromverbrauchs, Internalisierung der Umweltkosten). Auch bei den Lenkungsabgaben ist die Frage exakt gleich: Führt der Regulierungseingriff zu einem Regulierungsversagen oder ist dann alles paletti? Natürlich ist  nicht alles palletti und das sollten sich vor allem die hinter die Ohren schreiben, die jetzt lauthals gegen den KEV-Fördermechanismus der Preisregulierung schreien und blind meinen, eine Lenkungsabgabe produziere als Marktregulierung keine Ineffizienz und es werden alle richtig belohnt oder bestraft. Wer’s glaubt, wird selig.