Neue Förderung für kleine Solarstromanlagen ab diesem Jahr

Neue Förderung für kleine Solarstromanlagen ab diesem Jahr 150 150 Eric Nussbaumer

Kein Förderinstrument der Energiewende ist so erfolgreich wie die gesetzliche Einspeisevergütung, in der Schweiz unter dem Kürzel KEV[1] bekannt. Seit der Einführung in der Schweiz konnten bereits über 6000 Anlagen von diesem Instrument profitieren. Es schafft genügend Anreize, damit Private in Anlagen zur Stromerzeugung aus Windenergie, Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse investieren. Mit einer gesamten Produktionsmenge von 1,75 Terrawattstunden produzieren diese Anlagen bereits die Hälfte unseres uralten Atomkraftwerkes in Mühleberg. Aber nicht genug: Es warten noch knapp 30‘000 Anlagen auf der KEV-Warteliste. Werden diese Anlagen in den nächsten Monaten realisiert, dann kommen noch einmal 5,7 Terrawattstunden dazu. Die Stromwende ohne Atomkraftwerke ist also machbar. Dazu hat auch die Parlamentsmehrheit – ohne die SVP –  letztes Jahr wichtige Entscheide gefällt.

Die Förderkosten weniger limitieren
Bisher galt in der Schweiz, dass die Förderkosten für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktionsanlagen nicht mehr als 0,9 Rappen pro Kilowattstunde bei den Endkonsumenten ausmachen darf. Das entspricht einer Kostenbegrenzung von 40 Franken im Jahr für einen Durchschnittshaushalt[2]. Neu darf dieser Betrag bis auf 63 Franken pro Jahr ansteigen. Die Stromwende verursacht also keineswegs unerträgliche Kosten bei den Haushalten, auch wenn dies immer wieder in Zeitungsberichten kolportiert wird. Etwas mehr als ein Fünffrankenstück pro Monat ist beim besten Willen keine Kostenexplosion! Ab dem 1. April 2014 werden aber dank dieser Steigerung bei der maximalen Kostenumlage mehr Solaranlagen in Betrieb gehen und die umweltverträgliche Stromversorgungswende nimmt noch mehr Gestalt an.

Die KEV-Umlage ist der kleinste Teil des Strompreises
Dabei ist auch immer zu bedenken, wie sich eigentlich unser Strompreis zusammensetzt. Ich selber wohne im Kanton Basel-Landschaft. Dort bezahle ich 21.7 Rappen pro Kilowattstunde.[3] Die KEV-Umlage macht dabei gerade mal 3% der Stromkosten aus. Netz- und Energiekosten sind beinahe gleich hoch und bewegen sich bei jeweils 10 und 11 Rappen pro bezogene Kilowattstunde. Die KEV-Umlage ist ja nichts anderes als ein Element der Energiekosten. Ich zahle statt 10 Rappen also 10,7 Rappen pro Kilowattstunde. Netznutzung und Energiepreis halten sich also die Waage. Man kann es drehen wie man will: Die öffentliche Polemik um die Förderkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Stromproduktion entbehrt also jeglicher Faktenlage.

Rascher Abbau der Warteliste für die Photovoltaik
Mit den neuen Gesetzesbestimmungen soll es nun ab dem 1. April vor allem bei den kleinen Photovoltaikanlagen bis 10 kW vorwärtsgehen. Die bis zum Dezember 2012 angemeldeten Anlagen – es sind wohl gegen 20‘000 Anlagen – können wählen, ob sie auf der Warteliste verbleiben und sich gedulden, bis die Anlagen vor ihnen gebaut sind oder ob sie von einem einmaligen Investitionsbeitrag profitieren möchten und damit rasch zu Stromproduzenten werden. Mit der Inanspruchnahme des Investitionsbeitrags fallen diese Anlagen aber aus dem Einspeisevergütungssystem heraus und müssen den produzierten Strom zukünftig zu Marktpreisen verkaufen. Nichtsdestotrotz kann es eine interessante Variante sein, weil diese Anlagen den selber produzierten Strom auch selber verbrauchen dürfen. Der Eigenverbrauch war zwar bisher schon möglich, ist nun aber im Gesetz explizit noch einmal konkretisiert worden. Der dezentrale Produzent hat demnach das Wahlrecht, ob er den produzierten Strom ganz oder teilweise selber verbrauchen will, oder ob er ihn gesamthaft ins Netz einspeist. Neue kleine Anlagen (bisher noch nicht angemeldete) bis 10 kW müssen sich mit dem Investitionsbeitrag begnügen, können aber nicht mehr auf die Warteliste verbannt werden. Neue Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 30 kW können den für sie optimalen wirtschaftlichen Fall wählen: Entweder einmaliger Investitionsbeitrag oder Verbleib im Einspeisevergütungssystem. Welche Variante interessanter ist, entscheidet sich am Anteil des Eigenverbrauchs über das ganze Jahr.

Die Energiewende funktioniert und kommt voran
Warum ist gerade in den letzten Monaten immer wieder negativ über das Erfolgsmodell „Einspeisevergütungssystem“ berichtet worden? Es gibt wahrscheinlich nur einen Grund: Die alten Kräfte, welche keine Energiezukunft mit Erneuerbaren Energien wollen, haben gemerkt, dass dieses einfache Anreizsystem funktioniert. Und wenn etwas funktioniert, dann ändert sich das Kräfteverhältnis: Die Energiewende findet statt. Darum sollte man das erfolgreiche System weiter ausbauen, nicht lähmen und kaputtmachen. Das wird die grosse politische Debatte im 2014 werden. Die Energiewende wird ihren Lauf nehmen, wenn es uns gelingt, verlässliche politische Rahmenbedingungen zu schaffen. Dafür setze ich mich weiterhin ein, im Interesse des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik.



[1] Kostendeckende Einspeisevergütung

[2] 4’500 kWh/Jahr: 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler (ohne Elektroboiler)

[3] Medianwert 2014 aller Gemeinden in BL.