Lex USA: Am Ende des Tages bleiben drei Fragen und drei Antworten

Lex USA: Am Ende des Tages bleiben drei Fragen und drei Antworten 150 150 Eric Nussbaumer

Die Politik soll Fragen stellen. Daraus ergeben sich gute Lösungen. Dennoch ist die Lex-USA nicht so kompliziert, wie viele meinen. Das habe ich vor einer Woche dargestellt und auch nach der ersten hektischen Woche zur Lex USA sehe ich keine neuen Ansätze. Natürlich kann man noch tausend Fragen stellen zur Sache und zum Inhalt des „Programms“. Welche Bank, wann, wie, und warum nach 2009? Alles spannende Fragen für Journalisten – aber nicht für Parlamentarier. Als gesetzgebender Parlamentarier reduziert sich am Ende des Tages alles auf drei Fragen und drei Antworten. Der Bundesrat meint, ich solle sie dringlich beantworten. Ich will das tun.

Erste Frage: Haben Schweizer Banken gegen das amerikanische Recht (Steuerdelikt) verstossen? Ja.
Ich habe bis jetzt noch niemanden gefunden, der diese Frage mit Nein beantwortet. Es geht also darum, dass Schweizer Banken als wirtschaftliche Akteure in den USA oder aus der Schweiz heraus gegen ausländisches Recht verstossen haben. Darum sind sie jetzt in den USA unter Druck, darum sind bereits Verfahren gegen 14 Banken eröffnet worden. Je nach Ausgang dieser Verfahren und Abklärungen wird gegen diese Banken eine US-Strafklage eröffnet oder sie können ihre Situation vor der Anklage klären, indem sie mit dem Justizdepartement eine Vereinbarung abschliessen und eine Busse bezahlen.

Zweite Frage: Kann unser Land mit dem bestehenden Schweizer Recht helfen, wenn eine Schweizer Bank unter Verdacht steht ein Steuerdelikt begangen zu haben? Ja.
Über Jahre hat unser Land in der Rechts- und Amtshilfe gegenüber Drittstaaten eine unnötige Unterscheidung gemacht: Beim offensichtlichen Steuerbetrug war die Hilfe etwas grosszügiger, bei der Steuerhinterziehung versteckte man sich hinter dem Sonderstatus „Schweizer Bankgeheimnis“ und lieferte keine Unterlagen. Seit 2009 haben wir uns dem internationalen Standard der OECD angepasst. Dennoch sind Amtshilfeverfahren aufwendig und kompliziert und helfen den in einem Verfahren steckenden Schweizer Banken wenig. Darum haben diese Banken bereits letztes Jahr den Bundesrat ersucht, ihnen die Bewilligung zu erteilen, einzelne Daten über ihre Geschäftstätigkeit an die amerikanischen Behörden weiter zu leiten. Es geht um die rechtsstaatlich korrekte Bewilligung nach Art. 271 StGB. Der Bundesrat macht in diesem Fall eine Abwägung und bewilligt nicht oder er bewilligt die Datenlieferung. Er hat richtig gehandelt, in dem er im April 2012 den betroffenen Banken die Bewilligung erteilte. Er müsste auch jetzt wieder individuell klären, ob die Bewilligung zur Lieferung von „Leaver-Listen“ unter einer erweiterten Bewilligung nach Artikel 271 StGB möglich wäre.
Meine Einschätzung: Ja, es wäre möglich. Ja der Bundesrat sollte es tun, wenn seine Abwägung der verschiedenen Interessen zu diesem Schluss kommt. Und es hat sich zu 2012 nichts geändert. Wir wollen nicht, dass Schweizer Gesetzesbrecher im Ausland sich nicht vor der Anklage erklären können. Wir helfen jeder CH-Unternehmung im Rahmen des geltenden Rechts. Die Datenlieferung muss natürlich nach Schweizer Datenschutzgesetz und unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes erfolgen.

Dritte Frage: Wenn diese bewilligungsfähige Datenlieferung nach bestehendem CH-Recht nicht zur Abwendung einer Anklage führt, soll ich dann dringlich das Schweizer Gesetz ändern, damit die Rechtsbrecher in den USA besser aus dem Schneider kommen? Nein.
Das Schweizer Gesetz lässt es also zu, dass Daten, Informationen und wahrscheinlich auch Leaver-Listen an die Behörden der USA geliefert werden. Alles was das bestehende Gesetz zulässt, sollte man tun. Das dringliche Ermächtigungsgesetz für alle Schweizer Banken will aber, dass während 12 Monaten mehr möglich sein soll. Der Gesetzgeber soll die bisherige Bestimmung der individuellen Bewilligungsfähigkeit so abändern, dass einfach alle Banken alles liefern können zur Abwendung einer Anklage. Was im ersten Moment wie eine „Ermächtigung“ an alle Banken aussieht, ist in Tat und Wahrheit der Versuch, dringlich und befristet das Schweizer Gesetz zu ändern, damit die gesetzbrechenden Banken in den USA leichter aus dem Schneider kommen. Nein, das werde ich nicht tun. Ganz egal wie viele Fragen noch gestellt werden.