Monatsarchiv :

Juni 2013

Finanzplatz-Motion: Ohne Vergangenheitsregularisierung keine Zukunft
Finanzplatz-Motion: Ohne Vergangenheitsregularisierung keine Zukunft 150 150 Eric Nussbaumer
Der Schweizer Finanzplatz hat in der Vergangenheit ein Geschäftsmodell praktiziert, wo Steuer-Unehrlichkeit im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft zum Standard gehörte. Diese Zeiten sind vorbei. Einige unversteuerte Vermögen haben darum auch unseren Finanzplatz verlassen. Das sind die "Abschleicher" oder die "Leaver". Für diese Vermögen interessieren sich natürlich die Wohnsitzstaaten der Vermögenden, denn sie zahlen immer noch keine Steuern. [...]weiterlesen
Wir sind verloren, wenn wir uns mit Liechtenstein und Monaco verbünden
Wir sind verloren, wenn wir uns mit Liechtenstein und Monaco verbünden 150 150 Eric Nussbaumer
Die internationalen Entwicklungen in der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen gehen sehr schnell voran. Wir können es drehen wie wir wollen, auf dem internationalen Parkett werden Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nicht mehr geduldet. Etwas hilflos ist dabei unser Land aufgestellt, das immer noch meint, zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterscheiden zu müsssen. Vor zehn Tagen haben nun auch Luxemburg [...]weiterlesen
Lex USA: Am Ende des Tages bleiben drei Fragen und drei Antworten
Lex USA: Am Ende des Tages bleiben drei Fragen und drei Antworten 150 150 Eric Nussbaumer
Die Politik soll Fragen stellen. Daraus ergeben sich gute Lösungen. Dennoch ist die Lex-USA nicht so kompliziert, wie viele meinen. Das habe ich vor einer Woche dargestellt und auch nach der ersten hektischen Woche zur Lex USA sehe ich keine neuen Ansätze. Natürlich kann man noch tausend Fragen stellen zur Sache und zum Inhalt des „Programms“. Welche [...]weiterlesen
Warum ich die Lex-USA ablehne
Warum ich die Lex-USA ablehne 150 150 Eric Nussbaumer
Die Schweiz hat den internationalen Standard beim steuerlichen Informationsaustausch mit dem revidierten DBA-US akzeptiert. In den hängigen Steuerstreit-Fällen zwischen Schweizer Banken und den US-Behörden ist das Amtshilfe- bzw. Rechtshilfeverfahren gemäss DBA und somit gemäss den vereinbarten internationalen Standards beim steuerlichen Informationsaustausch anzuwenden (Beidseitige Rechtsstaatlichkeit). Wenn die US-Behörden mit ihre Auskunftsbegehren den Amts- oder Rechtshilfeweg beschreiten, findet [...]weiterlesen